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REIMANN IMMOBILIEN
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Reimann Immobilien

Kölner Westen! Günstige und helle Souterrain-Büroräume in Weiden

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Lageinformation

StraßeBahnstraße
Hausnummer60
PLZ50858
OrtKöln
StadtteilWeiden

Preise/Konditionen

Objektdaten

ObjektnummerE-1407-01
ObjektartBüro/Praxen
ObjekttypBürofläche
Gesamtfläche110 m²
Verfügbar ab01.01.2015

Ausstattung

Stellplätze2

Grundrisse | Pläne | Dokumente

  • Grundriss
Objektbeschreibung Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Büroeinheit in einem gepflegten Wohn- und Geschäftshaus in Köln-Weiden. Das Büro liegt im Souterrain des Gebäudes. Große Fensterfronten sorgen für ausreichend Lichteinfall. Das Büro ist überwiegend mit einem anthrazitfarbenen Teppichboden ausgelegt. Der Flur-, Küchen- und Toilettenbereich ist mit hellen Fliesen ausgelegt. Das Objekt liegt abseits der Straße in ruhiger Hinterlandbebauung.

Zu der Gewerbeeinheit gehören zwei KFZ-Außenstellplätze.

Optional kann ein weiter Bürobereich mit ca. 45 m² Fläche und Küchenzeile angemietet werden.

Energieausweis / Energieversorgung

Lagebeschreibung Das Objekt liegt im traditionellen und beliebten Vorort Weiden. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist in 2 Min. (Straßenbahn) bzw. 10 Min. (Bahnhof Lövenich) Fußweg erreichbar. Ebenso befindet sich das Autobahnkreuz Köln-West mit Anschluss an die A 1 und die A 4 ca. 2 Autominuten entfernt.
Sonstiges Der Energieausweis wird derzeit erstellt und kann im Rahmen von Besichtigungen eingesehen werden.

In Hinblick auf die Vermittlungscourtage verweisen wir auf unsere AGB auf unserer Homepage. Bei Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien gelten folgende Provisionssätze:

- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 3 Jahren beträgt die Provision 2,5 Nettomonatsmieten
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 3 Jahren und weniger als 10 Jahren beträgt die Provision 3,0 Nettomonatsmieten
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 10 Jahren oder mehr beträgt die Provision 4,0 Nettomonatsmieten
- Die maximal für den Abschluss eines Hauptvertrages zu zahlende Provision liegt bei 4,0 Nettomonatsmieten.
- Ist im Hauptvertrag ein Optionsrecht und/ oder ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich Fläche oder Laufzeit - auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist - vereinbart, so erhöht sich die Provision um eine weitere Nettomonatsmiete, unabhängig von der Anzahl der vereinbarten Optionen/ Sonderkündigungsrechte und von den vorstehenden Provisionssätzen. Ebenso gilt diese Regelung für Vormietvereinbarungen.
- Ist eine Staffelmiete vereinbart, wird die durchschnittliche monatliche Mietzahlung während der Gesamtfestlaufzeit des Hauptvertrages als Berechnungsgrundlage für die Provisionierung herangezogen. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Nettomonatsmiete bleiben Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, unberücksichtigt.
- Findet innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Hauptvertrages eine Folgeanmietung statt, so finden die vorgenannten Provisionssätze entsprechend Anwendung.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages entsprechend.

Die Provision ist vom Mieter zu tragen.

Besichtigungstermine

  • Keine Termine vorhanden.

(* Diese Termine dienen lediglich als Vorschläge und sind unverbindlich. Sollten Sie Interesse haben das Objekt an oben genannten Terminen zu besichtigen, teilen Sie uns dies bitte per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail mit.)