Gaststätte in attraktiver Lage in Alt-Müngersdorf | Denkmal-Immobilie | Biergarten | Parkplätze
Außenansicht
Außenansicht
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Außenbereich
Außenbereich
Terrasse
Eingangsbereich
Großer Gastraum
Großer Gastraum
Großer Gastraum
Küche
Küche / Kühlraum
Küche
Außenansicht
Außenansicht
Außenansicht
Außenansicht
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Obergeschoss
Grundriss Kellergeschoss
Grundriss Außenbereich
Grundriss Gaststätte + Nachbarwohnung
Film zur Immobilie
Virtueller 360° Rundgang
Lageinformation
Straße
Wendelinstraße
Hausnummer
81
PLZ
50933
Ort
Köln
Stadtteil
Müngersdorf
Preise/Konditionen
Objektdaten
Objektnummer
E-1408-01
Objektart
Gastgewerbe
Objekttyp
Gaststätte
Gesamtfläche
225 m²
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Ausstattung
Stellplätze
5
Ausstattungsqualität
Einfach
Zustand
Renovierungsbedürftig
Grundrisse | Pläne | Dokumente
ObjektbeschreibungBei diesem Angebot handelt es sich um die ehemalige Gatststätte St. Wendelin. Die attraktive Gewerbeeinheit liegt in einem alten Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert in zentraler Lage in Alt-Müngersdorf. Die Räumlichkeiten der über 100 Jahre ansässigen Gaststätte sind in vielen Bereichen revovierungsbedürftig. Im Innern der Gaststätte und im 1. Obergeschoss befinden sich noch die originalen Deckenbalken. Die Gaststätte bietet viele gastronomische Optionen und könnte u. U. durch Umnutzung der Nachbarwohnung (siehe gelbe Markierung im Grundriss) um ca. 70 m² erweitert werden. Der verträumte Biergarten unter alten Kastanien bietet exellente Voaraussetzungen für die Außengastronomie im Sommer. Bis zu 5 Außenstellplätze können im hinteren Grundstücksbereich für die Gaststätte hergestellt werden. Es werden je nach Nutzung umfangreiche Renovierungsarbeiten notwendig werden, die ggf. auch mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden müssen.
Die Miete/Pacht steht in Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung (Mietdauer, Renovierungszustand etc.) und ist verhandelbar. Die untere Preisvorstellung hinsichtlich der monatlichen Kaltmiete beträgt eigentümerseits 1.750,00 Euro.
Energieausweis / Energieversorgung
Zustand
Renovierungsbedürftig
Energieausweis
es besteht keine Pflicht!
Zustand
Renovierungsbedürftig
Energieausweis
es besteht keine Pflicht!
AusstattungGaststätte mit großem Bewirtschaftungsraum mit zusätzlichen Abstell-, Küchen, Sanitärbereichen (siehe Pläne)
Flächenangaben:
Erdgeschoss: ca. 130 m²
Kellergeschoss: ca. 35 m²
Obergeschoss: ca. 70 m² (Raumhöhe tlw. unter 2 m)
Außenbereich: ca. 100 m² (ca. 70 m² Terrasse)
ggf. bis zu 5 zusätzliche Parkflächen auf dem Grundstück
LagebeschreibungDer Stadtteil Müngersdorf liegt im Westen der Stadt Köln und zählt zweifelsohne zu den gefragtesten Wohnlagen der Stadt. Denkmalgeschütze Hofanlagen, Fachwerk- und Backsteinhäuser verleihen dem historischen Kern fast einen dörflichen Charakter nund verweisen auf die lange Tradition des Stadtteils. Frei stehende Häuser, große Gärten und alter Baumbestand bestimmen die direkte Nachbarschaft.
Stadtnah, mit sehr guter Infrastruktur und viel Grün und besonderem Charme bietet Müngersdorf einen attraktiven Lebensstandort und bietet somit auch für Gastronome lukrative Möglichkeiten.
SonstigesIn Hinblick auf die Vermittlungscourtage verweisen wir auf unsere AGB auf unserer Homepage. Bei Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien gelten folgende Provisionssätze:
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 3 Jahren beträgt die Provision 2,5 Nettomonatsmieten
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 3 Jahren und weniger als 10 Jahren beträgt die Provision 3,0 Nettomonatsmieten
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 10 Jahren oder mehr beträgt die Provision 4,0 Nettomonatsmieten
- Die maximal für den Abschluss eines Hauptvertrages zu zahlende Provision liegt bei 4,0 Nettomonatsmieten.
- Ist im Hauptvertrag ein Optionsrecht und/ oder ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich Fläche oder Laufzeit - auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist - vereinbart, so erhöht sich die Provision um eine weitere Nettomonatsmiete, unabhängig von der Anzahl der vereinbarten Optionen/ Sonderkündigungsrechte und von den vorstehenden Provisionssätzen. Ebenso gilt diese Regelung für Vormietvereinbarungen.
- Ist eine Staffelmiete vereinbart, wird die durchschnittliche monatliche Mietzahlung während der Gesamtfestlaufzeit des Hauptvertrages als Berechnungsgrundlage für die Provisionierung herangezogen. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Nettomonatsmiete bleiben Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, unberücksichtigt.
- Findet innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Hauptvertrages eine Folgeanmietung statt, so finden die vorgenannten Provisionssätze entsprechend Anwendung.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages entsprechend.
Die Provision ist vom Mieter zu tragen.
Besichtigungstermine
Keine Termine vorhanden.
(* Diese Termine dienen lediglich als Vorschläge und sind unverbindlich. Sollten Sie Interesse haben das Objekt an oben genannten Terminen zu besichtigen, teilen Sie uns dies bitte per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail mit.)