ObjektbeschreibungBei diesem Angebot handelt es sich um eine sofort verfügbare Gewerbeeinheit auf der Aachener Straße in Frechen-Königsdorf.
Die Einheit liegt im Erdgeschoss eines ruhigen und gepflegten Gewerbeobjektes mit insgesamt vier Gewerbemietern.
Die individuell gestaltbare Fläche mit ca. 220 m² und Eingang und Schaufensterfront zur Aachener Straße bietet sich zur Nutzung als als Büro, Ladenlokal, Praxis, Gastronomie oder auch Lager an.
Parkplätze befinden sich direkt hinter dem Haus auf dem objekteigenen Kundenparkplatz.
Umbaumaßnahmen können in Abstimmung mit dem Vermieter nach Bedarf realisiert werden.
LagebeschreibungKönigsdorf zählt zu den gefragtesten westlichen Randgebieten Kölns. Die gute Anbindung an die Rheinmetropole sowie ein breites Angebot an Naherholungsmöglichkeiten zeichnet Königsdorf aus und macht es zu einem begehrtem Wohnstandort.
Das Objekt liegt in zentraler Lage auf der Aachener Straße unweit des Ortskerns.
SonstigesProvision
Bei Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien gelten folgende Provisionssätze, die - sofern nicht etwas anderes in Schriftform vereinbart wurde - vom Mieter zu zahlen sind:
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 3 Jahren beträgt die Provision 2,98 Nettomonatsmieten einschließlich Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) zahlbar durch den Auftraggeber.
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 3 Jahren und weniger als 10 Jahren beträgt die Provision 3,57 Nettomonatsmieten einschließlich Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) zahlbar durch den Auftraggeber.
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 10 Jahren oder mehr beträgt die Provision 4,76 Nettomonatsmieten einschließlich Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) zahlbar durch den Auftraggeber.
- Die maximal für den Abschluss eines Hauptvertrages durch den Auftraggeber zu zahlende Provision liegt bei 4,76 Nettomonatsmieten einschließlich Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %).
- Ist im Hauptvertrag ein Optionsrecht und/ oder ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich Fläche oder Laufzeit - auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist - vereinbart, so erhöht sich die Provision um eine weitere Nettomonatsmiete, unabhängig von der Anzahl der vereinbarten Optionen/ Sonderkündigungsrechte und von den vorstehenden Provisionssätzen. Ebenso gilt diese Regelung für Vormietvereinbarungen.
- Ist eine Staffelmiete vereinbart, wird die durchschnittliche monatliche Mietzahlung während der Gesamtfestlaufzeit des Hauptvertrages als Berechnungsgrundlage für die Provisionierung herangezogen. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Nettomonatsmiete bleiben Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, unberücksichtigt.
- Findet innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Hauptvertrages eine Folgeanmietung statt, so finden die vorgenannten Provisionssätze entsprechend Anwendung.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages entsprechend.
Besichtigungstermine
Keine Termine vorhanden.
(* Diese Termine dienen lediglich als Vorschläge und sind unverbindlich. Sollten Sie Interesse haben das Objekt an oben genannten Terminen zu besichtigen, teilen Sie uns dies bitte per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail mit.)