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REIMANN IMMOBILIEN
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Reimann Immobilien

Attraktive DG-Gewerbeeinheit in kleinem Bürohaus

Film zur Immobilie

Virtueller 360° Rundgang

Lageinformation

StraßeFeldblumenweg
Hausnummer26
PLZ50858
OrtKöln
StadtteilJunkersdorf

Preise/Konditionen

Objektdaten

ObjektnummerF-1902-01
ObjektartBüro/Praxen
ObjekttypBürofläche
Etagenzahl2
Etage2
Bürofläche76 m²
Baujahr1983
Verfügbar ab01.10.2019

Ausstattung

Zimmer3
Badezimmer1
StellplatzartTiefgarage
Stellplätze1
ZustandVollständig renoviert

Grundrisse | Pläne | Dokumente

  • Grundriss
  • Lageplan I
  • Lageplan II
  • Lageplan III
Objektbeschreibung Bei diesem Angebot handelt es sich um eine individuell, schön geschnittene Gewerbeeinheit im Dachgeschoss eines ruhigen und top gepflegten Mehrparteienhauses mit wenigen Einheiten.

Die Räumlichkeiten bieten sich zur Nutzung als Büro oder Praxis an.

Energieausweis / Energieversorgung

HeizungsartZentralheizung BefeuerungsartGas
Baujahr1983 ZustandVollständig renoviert
EnergieausweisVerbrauchsausweis Endenergieverbrauch215 kWh/(m²a)
Energieausweis gültig bis08.09.2019 wesentlicher EnergieträgerGas
HeizungsartZentralheizung
BefeuerungsartGas
Baujahr1983
ZustandVollständig renoviert
EnergieausweisVerbrauchsausweis
Endenergieverbrauch215 kWh/(m²a)
Energieausweis gültig bis08.09.2019
wesentlicher EnergieträgerGas
Ausstattung Objektausstattung:

+++ Mehrparteienhaus mit mehreren Hauseingängen

+++ nur 4 Einhieten im Hauseingng Nr. 26

+++ Massivbauweise

+++ hauseigene Tiefgarage mit elektrischem Garagentor

+++ "Rundum-Sorglos-Paket" (Hausservice, Winterdienst, Objektpflege, etc.)


Ausstattung Gerwerbeeinheit:

+++ 4 Räume, Küche + Bad

+++ Parkettboden

+++ Balkon

+++ Kellerraum

+++ TG-Stellplätze optional verfügbar
Lagebeschreibung Junkersdorf im Kölner Westen gehört zu den beliebtesten Stadtteilen Kölns. Es liegt zentrumsnah mit optimaler Verkehrsanbindung für PKW als auch an das öffentliche Nahverkehrsnetz. Ferner bietet Junkersdorf einen außerordentlich hohen Naherholungswert, u.a. durch den nahegelegenen, wunderschönen Stadtwald.

Die Bebauungsstruktur in Junkersdorf ist sehr abwechlungsreich gehalten und weist neben luxuriösen Einfamilienhäusern sowie Neubauten auch viele gepflegte Mehrparteienhäuser und kleinere Wohnanlagen auf. Besonders beliebt sind die ruhigen Lagen am Rande des Stadtwalds. Diesen erreichen Sie von der Wohnung aus fußläufig für ausgiebige Spaziergänge. Sollten Sie zum Shoppen einmal nicht in die Innenstast fahren wollen, finden Sie im Ortskern gute Einkaufsmöglichkeiten sowie Geschäfte und Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Die Nahversorgung ist zudem das sehr nahe gelegene Einkaufszentrum "Rhein-Center" optimal. Über 180 Fachgeschäfte lassen keine Wünsche offen.

Das Autobahnkreuz Köln-West mit Anschluss an die A1 und die A4 ist nur wenige Autominuten entfernt.
Sonstiges Provision

Bei Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien gelten folgende Provisionssätze, die - sofern nicht etwas anderes in Schriftform vereinbart wurde - vom Mieter zu zahlen sind:
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 3 Jahren beträgt die Provision 2,98 Nettomonatsmieten einschließlich Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) zahlbar durch den Auftraggeber.
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 3 Jahren und weniger als 10 Jahren beträgt die Provision 3,57 Nettomonatsmieten einschließlich Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) zahlbar durch den Auftraggeber.
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 10 Jahren oder mehr beträgt die Provision 4,76 Nettomonatsmieten einschließlich Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) zahlbar durch den Auftraggeber.
- Die maximal für den Abschluss eines Hauptvertrages durch den Auftraggeber zu zahlende Provision liegt bei 4,76 Nettomonatsmieten einschließlich Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %).
- Ist im Hauptvertrag ein Optionsrecht und/ oder ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich Fläche oder Laufzeit - auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist - vereinbart, so erhöht sich die Provision um eine weitere Nettomonatsmiete, unabhängig von der Anzahl der vereinbarten Optionen/ Sonderkündigungsrechte und von den vorstehenden Provisionssätzen. Ebenso gilt diese Regelung für Vormietvereinbarungen.
- Ist eine Staffelmiete vereinbart, wird die durchschnittliche monatliche Mietzahlung während der Gesamtfestlaufzeit des Hauptvertrages als Berechnungsgrundlage für die Provisionierung herangezogen. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Nettomonatsmiete bleiben Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, unberücksichtigt.
- Findet innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Hauptvertrages eine Folgeanmietung statt, so finden die vorgenannten Provisionssätze entsprechend Anwendung.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages entsprechend.

Besichtigungstermine

  • Keine Termine vorhanden.

(* Diese Termine dienen lediglich als Vorschläge und sind unverbindlich. Sollten Sie Interesse haben das Objekt an oben genannten Terminen zu besichtigen, teilen Sie uns dies bitte per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail mit.)